I. Die Parteien, beide Deutsche, haben am 26. Juli 1952 in Dresden die Ehe geschlossen, aus der ein Kind hervorgegangen ist. Ihr letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt war in Dresden. Das Kreisgericht Dresden hat ihre Ehe durch seit 2. Juni 1978 rechtskräftiges Urteil vom 21. April 1978 geschieden. Im Jahre 1984 ist die Ehefrau (Antragstellerin) in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verzogen; seit Sommer 1989 hat auch der Ehemann (Antragsgegner) seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik.
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