I. Die Parteien streiten über Kindesunterhalt ab 14.10.2005.
Die beiden im Februar 1999 geborenen Kläger sind die Kinder des Beklagten aus seiner im Jahr 2003 geschiedenen Ehe mit deren Mutter. Die Kläger leben im Haushalt ihrer Mutter und gehen zur Schule.
Der Beklagte wohnt in P... und arbeitet als Lokrangierführer bei der ... .... Seine Arbeitsorte liegen in A... und E....
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