I. Die seit 1982 verwitwete Erblasserin ist im Alter von fast 79 Jahren verstorben. Aus ihrer Ehe sind zwei Söhne hervorgegangen, nämlich der Beteiligte zu 1 und ihr am 24.6.1983 verstorbener Sohn H., dessen einziger Abkömmling der im Jahr 1977 geborene Beteiligte zu 2 ist.
Die Ehegatten haben am 19.12.1981 ein gemeinschaftliches Testament errichtet, das von der Erblasserin eigenhändig geschrieben und von beiden Ehegatten eigenhändig unterschrieben wurde. Es lautet auszugsweise wie folgt:
Herr ... und Frau ... bestimmen hiermit, daß das Haus T. Straße ... nach den gesetzlichen Bestimmungen vererbt und von H. weiter geführt & erhalten werden muß. Zur Erbmasse gehören außerdem Haus & Anwesen S. Straße ..., die Eigentumswohnungen in ... & die Wohnung in ... als Eigentumswohnung ... . Das Nießrecht auf allen Besitzungen behalten wir uns gegenseitig vor. Die Apotheke gehört allein meinem Sohn H. & mir als Witwenrecht Inhaberin. Außer unseren Söhnen soll niemand etwas erben. ...
Im Anwesen T. Straße befindet sich die vom Ehemann der Erblasserin betriebene Apotheke.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|