SchlHOLG - Urteil vom 15.07.2003
8 UF 16/03
Normen:
BGB § 313 (n.F.) ; BGB § 1605 ;
Fundstellen:
FuR 2004, 277
Vorinstanzen:
AG Norderstedt, vom 20.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 50 F 223/02

Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Unterhaltsvereinbarung wegen Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

SchlHOLG, Urteil vom 15.07.2003 - Aktenzeichen 8 UF 16/03

DRsp Nr. 2003/15104

Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Unterhaltsvereinbarung wegen Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

»Die Änderung einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung kann bei Unterhaltsverpflichtungen zu einer Störung der vertraglichen Vereinbarung und damit zu einem Wegfall der Geschäftsgrundlage führen, wenn die Parteien die Regelung gerade wegen der bei Vertragsschluss geltenden Rechtsprechung getroffen haben und bei anderer Rechtslage eine Vereinbarung dieses Inhalts nicht geschlossen hätten.«

Normenkette:

BGB § 313 (n.F.) ; BGB § 1605 ;

Tatbestand: