OLG Koblenz - Urteil vom 19.01.1989
5 U 824/88
Normen:
BGB § 1579 Nr. 7 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1989, 1479
Vorinstanzen:
AG Koblenz, vom 03.05.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 319/87

Wegfall der Unterhaltspflicht wegen Eingehung einer neuen Beziehung

OLG Koblenz, Urteil vom 19.01.1989 - Aktenzeichen 5 U 824/88

DRsp Nr. 1997/5553

Wegfall der Unterhaltspflicht wegen Eingehung einer neuen Beziehung

1. Die Aufnahme einer festen sozialen Bindung mit einem neuen Partner im Einzelfall eine Änderung oder den Wegfall der Unterhaltspflicht nach § 1579 Nr. 7 BGB rechtfertigen. Nicht jedes Zusammenleben des Unterhaltsberechtigten mit einem neuen Partner begründet zugunsten des Unterhaltsverpflichteten sofort das Ende seiner Unterhaltspflicht. Entscheidend ist vielmehr das Erscheinungsbild der neuen Partnerschaft in der Öffentlichkeit. Es muß so gestaltet sein, daß dem Unterhaltspflichtigen eine Fortdauer seiner Unterhaltsverpflichtung nicht mehr zumutbar ist (BGH NJW 1983, 2243 (2244) = FamRZ 1983, 996 (997). Allerdings kann § 1579 Nr. 7 BGB erst nach einer gewissen Dauer des Zusammenlebens beziehungsweise bei einem länger andauernden Verhältnis angewendet werden.