I. Die Beteiligte zu 1 hat in ihrer Geburtsanzeige gegenüber dem Standesamt (Beteiligter zu 2) die Vornamen ihres nichtehelich geborenen Mädchens mit "Uragano Mary Sarah" angegeben. Das Standesamt hat mit Bescheid vom 2.10.1996 die Eintragung des Vornamens "Uragano" abgelehnt, weil es sich hierbei um die italienische Bezeichnung für Sturmwind und Unwetter handle und nicht um einen gebräuchlichen oder bekannten Vornamen. Hingegen könnten die Namen "Mary Sarah" eingetragen werden.
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