Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 10. Januar 2018 wird verworfen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten ihres Rechtsmittels.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 200 Euro festgesetzt.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die Verpflichtung, die Richtigkeit und Vollständigkeit einer von ihr erteilten Auskunft über ihr Vermögen an Eides statt zu versichern.
Im Scheidungsverbund nimmt der Antragsgegner die Antragstellerin mit einem Stufenantrag auf die Zahlung von Zugewinnausgleich in Anspruch (Bl. 1 ff. GÜ). Die Antragstellerin ist mit einem Teilanerkenntnisbeschluss verpflichtet worden, dem Antragsgegner näher bezeichnete Auskunft über ihr Endvermögen zu erteilen (Bl. 126 HA).
Nach Erteilung dieser Auskunft hat der Antragsgegner beantragt (Bl. 280 HA, 383 GÜ),
die Antragstellerin zu verpflichten, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Auskunft vom 22.08.2016 an Eides statt zu versichern.
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