Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin und unter Zurückweisung ihrer weitergehenden Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Nauen vom 21.03.2013 im Ausspruch zu 1. abgeändert:
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an die Antragstellerin 233.520,74 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank seit dem 26.05.2011 zu zahlen.
Die Antragsgegnerin hatte die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Wert des Beschwerdeverfahrens: bis zu 260.000 €
I.
Die Antragstellerin verlangt die Zahlung von 233.520,74 € von der Antragsgegnerin als Wertersatz, gestützt auf eine Zugewinnausgleichsforderung gegen ihren geschiedenen Ehemann (fortan auch: Ehemann), dessen Zuwendungen an die Antragsgegnerin während der Ehezeit und dessen Vermögenslosigkeit nach rechtskräftiger Scheidung.
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