Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Das erstinstanzliche Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Das Beschwerdeverfahren ist ebenfalls gerichtskostenfrei. Auch insoweit werden außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 615,63 € festgesetzt.
Der Wert des erstinstanzlichen Verfahrens wird in Abänderung der Wertfestsetzung im angefochtenen Beschluss anderweitig auf 1.000 € festgesetzt.
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