I.
Die Antragsgegnerin hat im Rahmen eines Scheidungsverbundverfahrens von dem Antragsteller nachehelichen Unterhalt geltend gemacht. In erster Instanz wurde ihr ein monatlicher Unterhalt in Höhe von 285 EUR durch das Familiengericht zugesprochen. Die in zweiter Instanz alleine anhängige Folgesache Unterhalt endete mit einem am 31. August 2005 vor dem Berufungsgericht geschlossenen Prozessvergleich, in dem sich der berufungsführende Antragsteller zur Abgeltung sämtlicher, nachehelicher Unterhaltsansprüche zur Zahlung von 8.000 EUR, zahlbar in zwei Teilbeträgen zu je 4.000 EUR, verpflichtete. Die Kosten des Rechtsstreits wurden gegeneinander aufgehoben. Für das Berufungsverfahren war der Antragsgegnerin ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt worden. Die Ehe der Parteien ist seit Mai 2005 rechtskräftig geschieden.
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