ArbG Wesel, vom 08.04.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 4191/92
Wettbewerbsverbot: Zulässigkeit bei Bedingtheit
LAG Düsseldorf, Urteil vom 03.08.1993 - Aktenzeichen 8 Sa 787/93
DRsp Nr. 2002/8798
Wettbewerbsverbot: Zulässigkeit bei Bedingtheit
Behält sich im Rahmen einer Wettbewerbsabrede der Arbeitgeber vor, dem Arbeitnehmer vor Beendigung des Dienstverhältnisses schriftlich im einzelnen mitzuteilen, in welchem Umfang (örtlich und sachlich) das Wettbewerbsverbot gelten soll, handelt es sich nach dem mit dieser Klausel verfolgten Sinn und Zweck nur dann um ein unzulässiges bedingtes Wettbewerbsverbot, wenn der Arbeitgeber damit gleichzeitig von der Verpflichtung zur Zahlung von Karenzentschädigung frei wird (a.A.: LAG Düsseldorf - 10.2.1993 - 4 Sa 1669/92 - LAGE § 74HGB Nr. 7).