OLG Düsseldorf - Urteil vom 10.01.2000
9 U 121/99
Normen:
BGB § 530 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2001, 81
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 194/98

Widerruf einer Schenkung wegen schwerer Verfehlung des Beschenkten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2000 - Aktenzeichen 9 U 121/99

DRsp Nr. 2004/15129

Widerruf einer Schenkung wegen schwerer Verfehlung des Beschenkten

In der Androhung, die Teilungsversteigerung von geschenktem Grundbesitz, an dem der Schenker noch ein Wohn- und Nießbrauchsrecht hat, zu betreiben, liegt dann keine schwere Verfehlung i.S. von § 530 BGB, wenn diese Drohung aus einer ... im Rahmen einer Auseinandersetzung einer gescheiterten Ehe gemacht wird.

Normenkette:

BGB § 530 ;
Vorinstanz: LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 194/98
Fundstellen
OLGReport-Düsseldorf 2001, 81