LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 194/98
Widerruf einer Schenkung wegen schwerer Verfehlung des Beschenkten
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2000 - Aktenzeichen 9 U 121/99
DRsp Nr. 2004/15129
Widerruf einer Schenkung wegen schwerer Verfehlung des Beschenkten
In der Androhung, die Teilungsversteigerung von geschenktem Grundbesitz, an dem der Schenker noch ein Wohn- und Nießbrauchsrecht hat, zu betreiben, liegt dann keine schwere Verfehlung i.S. von § 530BGB, wenn diese Drohung aus einer ... im Rahmen einer Auseinandersetzung einer gescheiterten Ehe gemacht wird.