I. Arbeitsgericht Urteil vom 22. Oktober 1993 Köln - 5 Ca 6275/93 - II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 17. März 1994 Köln - 5 Sa 1222/93 -,
Widerrufliches Bezugsrecht - Lebensversicherung
BAG, Urteil vom 28.03.1995 - Aktenzeichen 3 AZR 373/94
DRsp Nr. 1996/455
Widerrufliches Bezugsrecht - Lebensversicherung
»Leitsätze: 1. Hat der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer in einem Lebensversicherungsvertrag dem Arbeitnehmer lediglich ein widerrufliches Bezugsrecht auf die Versicherungsleistungen eingeräumt, so gehört der Anspruch auf die Versicherungsleistung im Konkurs des Arbeitgebers zur Konkursmasse (§ 1 Abs. 1KO). Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer nach § 6BetrAVG vorzeitiges Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nimmt (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Senats; vgl. Urteil vom 26. Februar 1991 - 3 AZR 213/90 - AP Nr. 15 zu § 1BetrAVG Lebensversicherung).
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