I.
Die Beteiligten zu 1 und 2, getrennt lebende Eltern des Kindes P... Sch..., begehren jeweils die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts für P... auf sich allein.
Mit der angefochtenen Entscheidung übertrug das Amtsgericht - Familiengericht - Neustadt a. d. Weinstraße das Aufenthaltsbestimmungsrecht für P... auf den Vater.
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