1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Döbeln vom 03.12.2020 in Ziffern 1. und 2. des Tenors aufgehoben. Das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern wird wiederhergestellt.
2. Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.000,00 EUR festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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