1. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
2. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Beschwerdewert beträgt 3.000 €.
Die gemäß §§ 58 ff. FamFG statthafte und in zulässiger Weise eingelegte Beschwerde der Kindesmutter hat Erfolg. Das Amtsgericht hat zu Unrecht eine Ergänzungspflegschaft für das betroffene Kind hinsichtlich der Vertretung beim Abschluss des Überlassungsvertrages vor dem Notar U... K... in C... (Urkundenregisternummer ...) und die Geltendmachung daraus folgender Ansprüche angeordnet.
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