BGH vom 14.03.1990
VII ZR 204/89
Normen:
ZPO § 181 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp I(165)232e
FamRZ 1990, 610

Wirksamkeit der Ersatzzustellung an den nichtehelichen Lebensgefährten

BGH, vom 14.03.1990 - Aktenzeichen VII ZR 204/89

DRsp Nr. 1995/496

Wirksamkeit der Ersatzzustellung an den nichtehelichen Lebensgefährten

»Eine Ersatzzustellung an den nichtehelichen Lebensgefährten des Zustellungsempfängers ist wirksam, wenn der Adressat nicht nur mit seinem Lebensgefährten, sondern mit einer Familie zusammenlebt.«

Normenkette:

ZPO § 181 Abs. 1 ;
Fundstellen
DRsp I(165)232e
FamRZ 1990, 610