Wirksamkeit der Ersatzzustellung an den nichtehelichen Lebensgefährten
BGH, vom 14.03.1990 - Aktenzeichen VII ZR 204/89
DRsp Nr. 1995/496
Wirksamkeit der Ersatzzustellung an den nichtehelichen Lebensgefährten
»Eine Ersatzzustellung an den nichtehelichen Lebensgefährten des Zustellungsempfängers ist wirksam, wenn der Adressat nicht nur mit seinem Lebensgefährten, sondern mit einer Familie zusammenlebt.«