Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Görlitz, 1. Zivilkammer, vom 04.11.2014 (
In Wiederherstellung des Beschlusses des Landgerichts Görlitz vom 30.09.2014 wird das Verfahren gemäß § 246 Abs. 1 ZPO wegen Verlustes der Prozessfähigkeit der Beklagten ausgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Beschwerdewert wird auf bis zu 13.000,00 € festgesetzt.
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