Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freudenstadt vom 09.02.2018, Az.
zurückgewiesen .
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf: bis 1.500,00 €.
4.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
1.
a)
Die Antragstellerin und der Antragsgegner streiten über die Wirksamkeit eines durch Ehevertrag vereinbarten Ausschlusses des Versorgungsausgleichs, dessen Durchführung die Antragstellerin anstrebt.
Die Antragstellerin, geb. am ...1960, und der Antragsgegner, geb. am ...1939, haben am ...1981 die Ehe miteinander geschlossen. Aus der Ehe sind drei Kinder, die am ... geborene ..., die am ... geborene ... und der am ... geborene ... hervorgegangen.
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