Der Kläger ist der Ehemann der am 23. Oktober 1985 verstorbenen A K (Erblasserin). Er hatte sich im Jahre 1960 von der Erblasserin getrennt und lebte seitdem mit einer anderen Frau zusammen. Eine Scheidungsklage des Klägers wurde im Jahre 1964 abgewiesen, weil die Erblasserin der Scheidung widersprach. Die mit dem Tode der Erblasserin beendete Zugewinngemeinschaft ist bislang nicht auseinandergesetzt.
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