Die Berufung des Antragsgegners gegen das am 17.10.2007 verkündete Zwischenurteil des Amtsgerichts Recklinghausen wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 5.000,00 €.
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