KG - Urteil vom 25.01.2005
13 U 49/04
Normen:
BGB § 313 Abs. 3 ; EGBGB Art. 11 Abs. 4 ;
Fundstellen:
KGReport 2005, 847
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 22.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 29 O 727/03

Wirksamkeit eines Kaufvertrages über ein in Mexoko belegenen Grundstücks

KG, Urteil vom 25.01.2005 - Aktenzeichen 13 U 49/04

DRsp Nr. 2005/10940

Wirksamkeit eines Kaufvertrages über ein in Mexoko belegenen Grundstücks

1. Zur Frage der Geltung des Art. 11 Abs. 4 EGBGB für auf Grundstücksveräußerung gerichtete Vorverträge sowie zur Abgrenzung eines solchen Vertrages zur Landpacht, Mietkauf und zum Immobilienleasing. 2. Zu den Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag wegen Störung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 Abs. 3 BGB

Normenkette:

BGB § 313 Abs. 3 ; EGBGB Art. 11 Abs. 4 ;

Tatbestand:

I.

Auf die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil (Bl. 86 - 92 d.A.) wird Bezug genommen und diese wie folgt ergänzt :

Das Grundstück "Santa Maria" wurde früher von der verstorbenen Miteigentümerin Andrea Pnn bewohnt, die dort mit Herrn Jnnn nnnnnn Ennnn lebte, der das Grundstück nach dem Tode der Miteigentümerin zunächst weiternutzte. Bei seinen im Juli und November 2002 erfolgten Reisen nach Mexiko traf der Kläger jeweils die beiden Arbeiter Ivan nnnn Cn und Jesus Pnnn Pn an, die auf dem Grundstück arbeiteten. Jnnn war dabei nicht anwesend.