I.
Auf die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil (Bl. 86 - 92 d.A.) wird Bezug genommen und diese wie folgt ergänzt :
Das Grundstück "Santa Maria" wurde früher von der verstorbenen Miteigentümerin Andrea Pnn bewohnt, die dort mit Herrn Jnnn nnnnnn Ennnn lebte, der das Grundstück nach dem Tode der Miteigentümerin zunächst weiternutzte. Bei seinen im Juli und November 2002 erfolgten Reisen nach Mexiko traf der Kläger jeweils die beiden Arbeiter Ivan nnnn Cn und Jesus Pnnn Pn an, die auf dem Grundstück arbeiteten. Jnnn war dabei nicht anwesend.
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