Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 2. Zivilsenats - Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 18. Mai 2009 wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 2.000 €
I.
Die Parteien streiten um die Durchführung des Versorgungsausgleichs.
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