OLG Celle - Beschluss vom 10.05.2000
4 W 100/00
Normen:
BGB § 1361b § 1353 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2000, 281
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 113/99

Wohnungszuweisung nach Auszug eines Ehegatten aus der Ehewohnung

OLG Celle, Beschluss vom 10.05.2000 - Aktenzeichen 4 W 100/00

DRsp Nr. 2004/8072

Wohnungszuweisung nach Auszug eines Ehegatten aus der Ehewohnung

Nach Auszug eines Ehepartners kommt eine Wohnungszuweisung nach § 1361b BGB nicht mehr in Betracht. Dem in der Ehewohnung verbleibenden Ehegatten kann aber ein Recht zum Besitz gem. § 986 BGB zustehen.

Normenkette:

BGB § 1361b § 1353 ;

Gründe:

Die Ehe der Parteien wurde durch das Urteil des Amtsgerichts Uelzen vom 6. Oktober 1999 geschieden. Inwieweit dieses Urteil rechtskräftig ist, ist nicht bekannt.

Der Kläger ist Alleineigentümer des mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks Paracelsiusstraße 22, 29549 Bad Bevensen. Während der Ehe haben die Parteien dieses Haus als Ehewohnung genutzt.

Der Kläger zog im April 1994 aus dem Haus aus, die Beklagte blieb weiter in diesem Haus wohnen.

Mit Klageschrift vom 9. April hat der Kläger von der Beklagten die Räumung und Herausgabe des Grundstücks verlangt.

Nach der am 30. April 1999 erfolgten Zustellung der Klage ist die Beklagte in der ersten Kalenderwoche des Jahres 2000 ausgezogen.

Beide Parteien haben daraufhin den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt.