Die Ehe der Parteien wurde durch das Urteil des Amtsgerichts Uelzen vom 6. Oktober 1999 geschieden. Inwieweit dieses Urteil rechtskräftig ist, ist nicht bekannt.
Der Kläger ist Alleineigentümer des mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks Paracelsiusstraße 22, 29549 Bad Bevensen. Während der Ehe haben die Parteien dieses Haus als Ehewohnung genutzt.
Der Kläger zog im April 1994 aus dem Haus aus, die Beklagte blieb weiter in diesem Haus wohnen.
Mit Klageschrift vom 9. April hat der Kläger von der Beklagten die Räumung und Herausgabe des Grundstücks verlangt.
Nach der am 30. April 1999 erfolgten Zustellung der Klage ist die Beklagte in der ersten Kalenderwoche des Jahres 2000 ausgezogen.
Beide Parteien haben daraufhin den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt.
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