OLG Brandenburg - Beschluss vom 04.07.2019
9 UF 172/18
Normen:
BGB § 745 Abs. 2;
Vorinstanzen:
AG Oranienburg, - Vorinstanzaktenzeichen 32 F 42/10

Zahlung einer Nutzungsentschädigung an einen Ehegatten für ein im Eigentum von Eheleuten genutztes Grundstück

OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.07.2019 - Aktenzeichen 9 UF 172/18

DRsp Nr. 2019/11834

Zahlung einer Nutzungsentschädigung an einen Ehegatten für ein im Eigentum von Eheleuten genutztes Grundstück

I. Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung der Rechtsanwälte B... in B... bewilligt, soweit sie den Antragsgegner in Abänderung der angefochtenen Entscheidung auf Zahlung von bis zu 55.000 EUR nebst Rechtshängigkeitszinsen in gesetzlicher Höhe in Anspruch nimmt.

Der weitergehende Verfahrenskostenhilfeantrag wird zurückgewiesen.

II. Die Akten des zwischen den Beteiligten geführten Zugewinnausgleichsverfahrens (Az. 32 F 155/03 des Amtsgerichts Oranienburg) und des Trennungsunterhaltsverfahrens (Az. 32 F 137/07 des Amtsgerichts Oranienburg) sollen zu Informationszwecken beigezogen werden.

III. Beide Beteiligten erhalten Gelegenheit, ihr Vorbringen auf die nachstehenden Hinweise des Senates binnen vier Wochen nach Zugang zu ergänzen.

Normenkette:

BGB § 745 Abs. 2;

Gründe:

Die Entscheidung über das Verfahrenskostenhilfegesuch der Antragstellerin beruht auf § 113 Abs. 1 FamFG in Verbindung mit §§ 114 Abs. 1, 115 Abs. 1, 119 Abs. 1 Satz 1, 121 Abs. 1 ZPO.