I. Am 6.4.1992 bestellte das Amtsgericht der Betroffenen einen. Betreuer für den Aufgabenkreis Besorgung aller Angelegenheiten. Durch Beschluß des Amtsgericht vom 5.9.1994 wurde der Beschwerdeführer, ein Sozialfachwirt (Dipl.), zum neuen Betreuer bestellt.
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