OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.03.2003 - Aktenzeichen 3 UF 250/02
DRsp Nr. 2004/16209
Zeitliche Begrenzung des Ehegattenunterhalts
»Bei der Prüfung einer zeitlichen Begrenzung der Ehegattenunterhaltsansprüche nach §§ 1573 Abs. 5, 1578 Abs. 1 S. 2 BGB sind neben der Dauer der Ehe und Kindererziehung weitere Kriterien, insbesondere die Verflechtung der Lebensverhältnisse der Ehepartner und die sich daraus ergebende wirtschaftliche Abhängigkeit zu berücksichtigen.«