Der am 31.01.1955 geborene Kläger und die am 26.04.1957 geborene Beklagte schlossen am 11.07.1975 die Ehe. Im Februar 1985 kam es zur Trennung der Parteien, im Juli 1985 wurde der Beklagten der Scheidungsantrag des Klägers zugestellt, im September 1986 wurde die kinderlose Ehe der Parteien geschieden. Das Scheidungsurteil des Amtsgerichts Karlsruhe-Durlach vom 17.09.1986 (F 229/85) ist seit 14.11.1986 rechtskräftig,
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|