Zeitpunkt der Zustellung eines Schriftstücks an einen Rechtsanwalt; Beweis der Unrichtigkeit der Datumsangabe in einem Empfangsbekenntnis
BGH, Urteil vom 28.09.1994 - Aktenzeichen XII ZR 250/93
DRsp Nr. 1996/3506
Zeitpunkt der Zustellung eines Schriftstücks an einen Rechtsanwalt; Beweis der Unrichtigkeit der Datumsangabe in einem Empfangsbekenntnis
Vorbereitende Handlungen der Büroangestellten reichen für die Rechtswirksamkeit der Zustellung nach § 212aZPO ebensowenig aus wie eine bloße Kenntnisnahme des Rechtsanwalts vom Zugang des Schriftstücks. Die Zustellung eines Schriftstücks an einen Rechtsanwalt nach ZPO § 212a erfolgt erst an dem Tag rechtswirksam, an dem er sie mittels Empfangsbekenntnis bestätigen will.Der Beweis der Unrichtigkeit einer Datumsangabe in einem von einem Rechtsanwalt ausgestellten Empfangsbekenntnis ist nicht schon dann geführt, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Datumsangabe geweckt werden. Der Gegenbeweis ist vielmehr erst dann geführt und die Beweiswirkung des ZPO § 212a bezüglich der Datumsangabe entkräftet, wenn jede Möglichkeit ausgeschlossen werden kann, daß der angegebene Zeitpunkt richtig ist.