LG Itzehoe, vom 04.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 596/04
AG Meldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 72 XVII 512/04
Zu befürchtender Interessenkonflikt bei der Auswahl eines Betreuers - Spannungen zwischen Betreuer und Geschwistern -
SchlHOLG, Beschluss vom 14.04.2005 - Aktenzeichen 2 W 49/05
DRsp Nr. 2005/11093
Zu befürchtender Interessenkonflikt bei der Auswahl eines Betreuers - Spannungen zwischen Betreuer und Geschwistern -
»1. Bei der Auswahl eines Betreuers ist ein zu befürchtender Interessenkonflikt an Hand konkreter Tatsachen festzustellen und muss derart schwerwiegend sein, dass das Wohl des Betreuten ernsthaft gefährdet wäre.2. Spannungen zwischen dem auszuwählenden Betreuer und seinen Geschwistern sind nur erheblich, wenn durch konkrete Tatsachen festgestellt werden kann, dass hierdurch das Wohl des betreuten Elternteils ernsthaft gefährdet wäre.«