AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, vom 11.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 166 F 95/05
Zu den Anforderungen einer Zerrüttung nach Art. 166 des türkischen ZGB
KG, Beschluss vom 02.06.2005 - Aktenzeichen 16 WF 49/05
DRsp Nr. 2005/9829
Zu den Anforderungen einer Zerrüttung nach Art. 166 des türkischen ZGB
Für die Scheidung wegen Zerrüttung nach Art.166 ZGB genügt nicht das Getrenntleben der Eheleute. Der Tatbestand der Zerrüttung ist mit dem deutschen § 1365BGB nicht identisch.