AG Eschweiler, vom 07.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 12 F 191/04
Zu den Erfordernissen eines ordnungsgemäßen PKH-Antrags im familienrechtlichen Vefahren
OLG Köln, Beschluss vom 30.03.2006 - Aktenzeichen 4 WF 50/06
DRsp Nr. 2006/21037
Zu den Erfordernissen eines ordnungsgemäßen PKH-Antrags im familienrechtlichen Vefahren
»1. Zu den erforderlichen Unterlagen eines ordnungsgemäßen Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gehören in der Regel die Vorlage des vollständig ausgefüllten Vordrucks nach § 117 Abs. 3 und Abs. 4ZPO sowie der entsprechenden Belege gemäß § 117 Abs. 2ZPO. Die Vorlage kann aber ausnahmsweise entbehrlich sein. Zu berücksichtigen ist, dass die Vorlage des Formulars nach § 117 Abs. 3, 4ZPO nur der Entlastung des Gerichts dient, jedoch keine prozessuale oder materielle Entscheidungsvoraussetzung ist. Das Gericht darf deshalb nicht allzu formalistisch verfahren (BGH EzFamR, ZPO § 117 Nr. 3 mit Anmerkung Schneider; so zitiert in OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 805).
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