Die Berufung war gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen, da das Amtsgericht Halle-Saalkreis - Familiengericht - den Antrag der Antragsgegnerin auf Verurteilung des Antragstellers zur Abgabe einer Versicherung an Eides statt zu Recht durch das Teilurteil vom 07.06.2006 abgewiesen hat. Ein solcher Anspruch der Antragsgegnerin besteht gemäß §§ 1379, 259 Abs. 2 BGB nicht.
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