OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 03.03.2003
20 VA 8/02
Normen:
BGB § 1309 ;
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main, vom 17.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 346/2 434/01

Zu den Voraussetzungen des Nachweises der Ehelosigkeit

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 03.03.2003 - Aktenzeichen 20 VA 8/02

DRsp Nr. 2003/7661

Zu den Voraussetzungen des Nachweises der Ehelosigkeit

Für die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses muss der Ausländer seine Ehelosigkeit nachweisen.

Normenkette:

BGB § 1309 ;

Entscheidungsgründe:

Der am 19.02.1969 in Sierra Leone geborene Antragsteller beabsichtigt, die Ehe mit einer deutschen Staatsangehörigen einzugehen. Er hat vor dem Standesamt in Hanau am 29.11.2001 angegeben, ledig zu sein und beantragt, ihn von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zu befreien, da sein Heimatstaat die erforderlichen Ehefähigkeitszeugnisse nicht ausstelle.