Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 2 wird der Beschluss der 14. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg vom 2. April 2019 aufgehoben.
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 26. Oktober 2018 wird zurückgewiesen.
Die Rechtsmittelverfahren sind gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Wert: 453 €
I.
Die Staatskasse wendet sich dagegen, dass der Betroffenen im Rahmen der Betreuervergütung wegen ihres Bezugs von Eingliederungshilfe ein erhöhter Freibetrag von zusätzlich 25.000 € zugebilligt worden ist.
Für die Betroffene ist die Beteiligte zu 1 zur Betreuerin bestellt. Diese führt die Betreuung berufsmäßig und begehrt die Festsetzung einer Vergütung für ihre in der Zeit vom 10. November 2017 bis zum 18. Juni 2018 entfaltete Tätigkeit.
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