OLG München - Urteil vom 01.08.2002
16 UF 1748/00
Normen:
BGB § 1374 Abs. 2 § 1378 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 312
FuR 2003, 226
OLGReport-München 2003, 159
Vorinstanzen:
AG Ebersberg, - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 17/96

Zugewinnausgleich bei Bau auf einem Grundstück des einen Ehegatten mit Geldern des anderen Ehegatten

OLG München, Urteil vom 01.08.2002 - Aktenzeichen 16 UF 1748/00

DRsp Nr. 2004/9151

Zugewinnausgleich bei Bau auf einem Grundstück des einen Ehegatten mit Geldern des anderen Ehegatten

1. Haben Ehegatten eine auf einem Grundstück des einen befindliche Wohnung mit Geldern des anderen Ehegatten ausgebaut und das Grundstück später dem gemeinsamen Sohn geschenkt, so ist der Wert des Grundstücks zu Beginn der Bauarbeiten als privilegiertes Anfangsvermögen des Mannes nach § 1374 Abs. 2 BGB anzusetzen. 2. Neben dem Anspruch auf Zugewinnausgleich bestehen keine Ansprüche desjenigen Ehegatten, der Geldmittel investiert hat, auf Rückzahlung dieser Beträge.

Normenkette:

BGB § 1374 Abs. 2 § 1378 ;
Vorinstanz: AG Ebersberg, - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 17/96
Fundstellen
FamRZ 2003, 312
FuR 2003, 226
OLGReport-München 2003, 159