Zugewinnausgleich bei Bau auf einem Grundstück des einen Ehegatten mit Geldern des anderen Ehegatten
OLG München, Urteil vom 01.08.2002 - Aktenzeichen 16 UF 1748/00
DRsp Nr. 2004/9151
Zugewinnausgleich bei Bau auf einem Grundstück des einen Ehegatten mit Geldern des anderen Ehegatten
1. Haben Ehegatten eine auf einem Grundstück des einen befindliche Wohnung mit Geldern des anderen Ehegatten ausgebaut und das Grundstück später dem gemeinsamen Sohn geschenkt, so ist der Wert des Grundstücks zu Beginn der Bauarbeiten als privilegiertes Anfangsvermögen des Mannes nach § 1374 Abs. 2BGB anzusetzen.2. Neben dem Anspruch auf Zugewinnausgleich bestehen keine Ansprüche desjenigen Ehegatten, der Geldmittel investiert hat, auf Rückzahlung dieser Beträge.