Zulässigkeit der Abtretung des Vergütungsanspruchs eines Verfahrenspflegers zu Einziehungszwecken
OLG Dresden, Beschluss vom 26.01.2004 - Aktenzeichen 10 WF 783/03
DRsp Nr. 2005/3749
Zulässigkeit der Abtretung des Vergütungsanspruchs eines Verfahrenspflegers zu Einziehungszwecken
»Verkauf und Abtretung des Vergütungsanspruchs eines Verfahrenspflegers zu Einziehungszwecken sind gemäß § 134BGB in Verbindung mit § 203 Abs. 1 Nr. 5StGB unwirksam.«