OLG Brandenburg - Beschluss vom 07.03.2012
3 WF 15/12
Normen:
FamFG § 58 Abs. 1; FamFG § 61 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Prenzlau - 7 F 504/09 - 25.10.2011,

Zulässigkeit der Anfechtung der isolierten Kostenentscheidung im Verfahren vor dem Familiengerichten

OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.03.2012 - Aktenzeichen 3 WF 15/12

DRsp Nr. 2013/19114

Zulässigkeit der Anfechtung der isolierten Kostenentscheidung im Verfahren vor dem Familiengerichten

Ist der Beschwerdewert von 600 € gemäß § 61 Abs. 1 FamFG nicht erreicht, so ist auch die Beschwerde gegen die Kostenentscheidung unzulässig.

Die Beschwerde wird auf Kosten des Beteiligten zu 3. verworfen.

Der Beschwerdewert wird auf bis zu 300 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

FamFG § 58 Abs. 1; FamFG § 61 Abs. 1;

Gründe:

I.