Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Unterhaltsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Lünen - Familiengericht - (
Der Antrag der Antragstellerin vom 10.07.2013 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.264,50 € festgesetzt.
2.Dem Antragsgegner wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt T aus T2 bewilligt.
I.
Die Antragstellerin ist die Tochter des Antragsgegners. Der Antragsgegner ist mit der Kindesmutter verheiratet, es besteht die gemeinsame elterliche Sorge. Die Kindeseltern leben getrennt. Die Antragstellerin lebt im Haushalt der Kindesmutter.
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