OLG Hamm - Beschluss vom 06.03.2013
8 WF 25/13
Normen:
§ 127 ZPO;
Vorinstanzen:
AG Steinfurt, - Vorinstanzaktenzeichen 20 F 5/12

Zulässigkeit der Beschwerde des Rechtsanwalts gegen die Ablehnung der Beiordnung

OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2013 - Aktenzeichen 8 WF 25/13

DRsp Nr. 2013/18723

Zulässigkeit der Beschwerde des Rechtsanwalts gegen die Ablehnung der Beiordnung

Dem Rechtsanwalt steht kein eigenes Beschwerderecht zu, wenn der Antrag, ihn im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe beizuordnen, zurückgewiesen wird.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

Normenkette:

§ 127 ZPO;

Gründe

Mit seiner sofortigen Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Zurückweisung des Antrages, ihn im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe beizuordnen.

Zuvor hatte das Amtsgericht dem vom Beschwerdeführer vertretenen Antragsteller bereits mit Beschluss vom 10.04.2012 Verfahrenskostenhilfe bewilligt und einen anderen Wahlanwalt beigeordnet.