Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Beschwerde des Landes A, vertreten durch den Oberbürgermeister der Stadt B, gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 03.04.2019 -
Die Beteiligten und der Beschwerdeführer erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweis binnen zwei Wochen ab Zugang des Beschlusses.
3.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 726,00 € festgesetzt (der darüber hinausgehende Beschwerdeantrag war bereits erstinstanzlich zur Zahlung an die Unterhaltsvorschusskasse tituliert worden)
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