1. Die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 3) gegen den Endbeschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Cham vom 21.12.2011 wird verworfen.
2. Die weitere Beteiligte zu 3) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,-- € festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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