Die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1. wird als unzulässig verworfen.
Es bleibt bei der erstinstanzlichen Kostenentscheidung. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der weiteren Beteiligten zu 1. auferlegt.
Beschwerdewert: 1.000 €
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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