Der angefochtene Beschluss wird in Ziff. 2 Abs. 1 und 2 des Tenors wie folgt abgeändert:
1.Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers.Nr. 1): Zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 5,7240 Entgeltpunkten auf sein Konto bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers.Nr. 2), bezogen auf den 31.12.2007, übertragen.
2. II. III. IV.
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