1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 2. August 2010 wird zurückgewiesen.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 33.000 € festgesetzt
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