Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 1. Dezember 2010 - 150 F 14901/10 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 2000,- EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Die Beteiligten sind verheiratete Eheleute. Ein Scheidungsverfahren ist rechtshängig. Außergerichtlich hatten sich die Beteiligten nach vorausgehender Korrespondenz ihrer Verfahrensbevollmächtigten auf einen vom Antragsgegner an die Antragstellerin zu leistenden Trennungsunterhalt von 584,- EUR monatlich geeinigt.
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