1. Der Antragsgegnerin, die die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde versäumt hat, wird von Amts wegen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
2. Auf die Beschwerde wird die angefochtene Entscheidung geändert:
Die Kosten des Verfahrens 1. Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
5. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf 601 bis 900 €.
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