Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kassel - Familiengericht - vom 12. Januar 2012 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Beschwerdewert wird auf 1.500,00 EUR festgesetzt.
1. Die Beschwerde ist unstatthaft.
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