Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Höxter vom 15.05.2014 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,- € festgesetzt.
I.
Die am xx.xx.2007 geborene N ist das Kind des Antragstellers (Vater) und der Antragsgegnerin (Mutter). Das Kind lebt bei der Mutter. Der Umgang mit dem Vater ist in dem Verfahren 6 F 362/12 AG Höxter dahingehend geregelt worden, dass das Kind ihn 1 x wöchentlich in der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr besucht. Ende 2013 kam es bei der Durchführung des Umgangs zu Problemen, die letztendlich dazu führten, dass das Kind den Vater seit Februar 2014 nur noch 1 x wöchentlich für die Dauer von 2 Stunden besuchte.
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