OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 10.10.2003
20 W 300/03
Normen:
BGB § 1908 i Abs. 1 § 1836 § 1836a § 1901 § 1902 ;
Fundstellen:
Rpfleger 2004, 161

Zulässigkeit der Delegation von Betreuungsausgaben im Rahmen der Kanzleigemeinschaft von Rechtsanwälten

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10.10.2003 - Aktenzeichen 20 W 300/03

DRsp Nr. 2005/3741

Zulässigkeit der Delegation von Betreuungsausgaben im Rahmen der Kanzleigemeinschaft von Rechtsanwälten

»Überlässt eine zur Berufsbetreuerin bestellte Rechtsanwältin ihrem mit ihr in Kanzleigemeinschaft als Rechtsanwalt tätigem Ehemann alle nach außen gerichteten Tätigkeiten durch die eigenverantwortliche Unterzeichnung sämtlicher Schriftsätze und die Wahrnehmung aller Besprechungstermine, so handelt es sich um eine mit dem Grundsatz der persönlichen Betreuung nicht vereinbare und unzulässige Delegation der Betreuungsaufgaben. Der im Rahmen dieser unzulässigen Arbeitsteilung entfaltete Zeitaufwand ist nicht vergütungsfähig.«

Normenkette:

BGB § 1908 i Abs. 1 § 1836 § 1836a § 1901 § 1902 ;
Fundstellen
Rpfleger 2004, 161